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§57a KFZ GESUNDHEITSCHECK§57a Überprüfung Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Bei Neufahrzeugen ist die erste §57a Überprüfung 3 Jahre nach Erstanm... mehr dazu >> |
